Schadenanzeige herunterladen und ausdrucken. Hier klicken.
Schadenanzeige vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruch-Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.
Bei Einbruch-Diebstahlschäden ist darüber hinaus der Polizei umgehend eine Aufstellung der entwendeten Sachen einzureichen.
Brandschäden sind zusätzlich sofort der Versicherung zu melden, da gegebenenfalls eine Besichtigung erforderlich ist.
Aussagekräftige Fotos beifügen, aus denen die Versicherung den Schaden erkennen kann.
Die Reparatur sollte – wenn möglich – in Eigenleistung erfolgen. Dafür die notwendigen Materialkosten ermitteln sowie den Zeitaufwand
schätzen und in die Schadenanzeige eintragen. Sollte eine Reparatur in Eigenleistung nicht möglich sein, Kostenvoranschlag beifügen.
Alle Unterlagen beim Vorstand einreichen. Der Vorstand prüft, ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht und ob die Prämie bezahlt ist.
Alle Unterlagen werden vom Vorstand über den Stadtverband an die Versicherung weitergeleitet.
Bei Rückfragen seitens der Versicherung wird sich diese direkt mit dem Geschädigten in Verbindung setzen. Rückfragen seitens des Geschädigten bitte direkt an die Versicherung stellen (Tel. 0211/372014) und nicht an den Vorstand. Der Vorstand ist nicht in die Schadenbearbeitung eingebunden und erhält auch keinerlei Information. Das Versicherungsverhältnis besteht zwischen Pächter und Versicherung.
Merkblatt-Laubenversicherung - 2012
Merkblatt-Laubenversicherung - 2019