• 01.

    Schadenanzeige herunterladen und ausdrucken. Hier klicken.

  • 02.

    Schadenanzeige vollständig ausfüllen und unterschreiben.

  • 03.

    Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruch-Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.

  • 04.

    Bei Einbruch-Diebstahlschäden ist darüber hinaus der Polizei umgehend eine Aufstellung der entwendeten Sachen einzureichen.

  • 05.

    Brandschäden sind zusätzlich sofort der Versicherung zu melden, da gegebenenfalls eine Besichtigung erforderlich ist.

  • 06.

    Aussagekräftige Fotos beifügen, aus denen die Versicherung den Schaden erkennen kann.

  • 07.

    Die Reparatur sollte – wenn möglich – in Eigenleistung erfolgen. Dafür die notwendigen Materialkosten ermitteln sowie den Zeitaufwand
    schätzen und in die Schadenanzeige eintragen. Sollte eine Reparatur in Eigenleistung nicht möglich sein, Kostenvoranschlag beifügen.

  • 08.

    Alle Unterlagen beim Vorstand einreichen. Der Vorstand prüft, ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht und ob die Prämie bezahlt ist.

  • 09.

    Alle Unterlagen werden vom Vorstand über den Stadtverband an die Versicherung weitergeleitet.

  • 10.

    Bei Rückfragen seitens der Versicherung wird sich diese direkt mit dem Geschädigten in Verbindung setzen. Rückfragen seitens des Geschädigten bitte direkt an die Versicherung stellen (Tel. 0211/372014) und nicht an den Vorstand. Der Vorstand ist nicht in die Schadenbearbeitung eingebunden und erhält auch keinerlei Information. Das Versicherungsverhältnis besteht zwischen Pächter und Versicherung.

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    Merkblatt-Laubenversicherung - 2012

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    Merkblatt-Laubenversicherung - 2019